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Zweck: Fehleranalyse, statistische Auswertung unserer Website
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Analysesoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, Anonymisierung der erhobenen Daten; Auswertung der anonymen Daten in Form von Statistiken
Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre.
Gemeinsamer Verantwortlicher: Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website; jedoch eingeschränkte Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Fehleranalyse
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Facebook Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Zweck: Personalisierung von Werbung, Wiedererkennung und personalisierte Bewerbung von Websitebesuchern, Messung des Werbeerfolgs
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Drittanbietersoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät; Anreicherung von Werbenetzwerken; Auswertung der Daten; Personalisierung von Werbung; Wiedererkennung und Bewerbung von Websitebesuchern auf fremden Websites, Messung des Werbeerfolgs
Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre.
Gemeinsamer Verantwortlicher: Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website; jedoch eingeschränkte Möglichkeiten der Bewerbung von Websitebesuchern
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Facebook Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Zweck: Bereitstellung von Facebook Diensten
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Platzierung von Werbecookies durch Facebook; Verarbeitung der erhobenen Daten durch Facebook
Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre
Gemeinsamer Verantwortlicher: Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Der Dienst Facebook wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Facebook Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.