Kosten und Erstattung
Mit welchen Behandlungskosten du rechnen kannst, findest du hier.
Mit welchen Kosten du rechnen kannst und was die Krankenversicherung erstattet
Behandlungskosten
Wenn Du privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt bist oder eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung hast, erstelle ich die Rechnungen auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker/GebüH. Bitte beachte die Hinweise dazu weiter unten.
Selbstverständlich kannst du dich auch als Selbstzahler*in von mir behandeln lassen.
Damit du eine ungefähre Vorstellung hast, hier einige Beispiele für Behandlungskosten:
- Termin für Beratung, Akupunktur, Fußreflexzonentherapie oder Psychotherapie, Dauer zwischen 45-90 Minuten, zwischen 75-150 Euro.
- Behandlung mit TCM-Kräutertherapie je nach Krankheitsbild ca. 150-200 EUR pro Monat (inkl. Beratungstermine in der Praxis und Kräuterversand durch TCM-Apotheken)
- Laborkosten für ausführliche Darmdiagnostik durch Stuhlanalyse: ca. 150 EUR
Zu Beginn einer Behandlung entstehen in der Regel mehr Kosten (ausführliche Anamnese, ggf. Diagnostik/Laborkosten). Je nach Behandlungsverlauf werden die Kosten im Laufe der Zeit oft geringer, da z.B. kürzere Termine in größeren Abständen notwendig sind.
In einem unverbindlichen Kennenlern-Telefonat erläutere ich dir gern, welche Behandlungsmöglichkeiten bei deinem Anliegen in Frage kommen und welche Kosten dadurch entstehen.
Wie erfolgt die Bezahlung
Wenn du privat versichert bist, erstelle ich nach der Behandlung eine Rechnung nach GebüH. Du zahlst die Rechnung per Überweisung an mich und kannst die Rechnung deiner Versicherung einreichen.
Terminabsagen
Wenn Du einen Termin mit mir vereinbarst, ist dieser verbindlich für dich reserviert.
Wenn du einen Termin mal nicht wahrnehmen kannst, sage bitte so rechtzeitig wie möglich ab – per Email oder Nachricht auf meinem Anrufbeantworter. Damit ich die Möglichkeit habe, den Termin jemand anderem zu geben.
Hinweis
Was erstattet die Krankenversicherung?
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist
Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen in geringem Umfang alternative Therapieverfahren wie Akupunktur oder Osteopathie. Für Akupunktur gilt das aber nur, wenn sie von einem Arzt mit Kassenzulassung durchgeführt wird und der Arzt dies auch als Kassenleistung anbietet. Außerdem ist der Zuschuss begrenzt auf die Diagnosen chronische Rückenschmerzen im LWS-Bereich, chronische Kopfschmerzen und zur Geburtsvorbereitung ab der 36. Schwangerschaftswoche.
Heilpraktiker-Zusatzversicherungen – was ist zu beachten
Achte darauf, dass die Versicherungssumme ausreichend ist. 1000 oder besser 2000 EUR im Jahr sollte der Tarif mindestens abdecken. Da private Krankenversicherungen altersabhängige Beiträge kalkulieren, lohnt sich ein Abschluss so früh wie möglich! Je jünger du bist, desto günstiger der Versicherungsbeitrag.
Wichtiger Hinweis: Die meisten Tarife haben eine Wartezeit von 3 Monaten! Du kannst also frühstens nach 3 Monaten die Leistungen in Anspruch nehmen. Und die Versicherungen stellen Gesundheitsfragen zu Vorerkrankungen, die unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Sonst kann es passieren, dass hinterher nichts geleistet wird. Mit bestimmten schwerwiegenden oder chronischen Diagnosen ist es evtl. gar nicht möglich, eine Versicherung abzuschließen.
Lass dich am besten bei einem unabhängigen Versicherungsmakler oder einem Versicherungsberater deines Vertrauens beraten.
Erstattung durch private Kranken-/Zusatzversicherungen und Beihilfe
Wenn du eine private Krankheitskostenvoll- oder Zusatzversicherung hast, die Leistungen für Heilpraktiker einschließt, werden die Behandlungskosten in der Regel daraus erstattet – anteilig oder vollständig. Auch die Beihilfe für Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes beinhaltet häufig Heilpraktiker Behandlung.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten ihre Leistungen auf Grundlage der Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Wenn du privat versichert oder beihilfeberechtig bist, nutze ich für die Rechnungsstellung auch dieses GebüH. Die Versicherungen bieten jedoch Tarife mit sehr unterschiedlichem Leistungsumfang an. Zudem gibt es meistens noch interne Erstattungsrichtlinien. Erkundige dich ggf. vorher, für welche Behandlungsmethoden und in welchem Umfang die Versicherung oder Beihilfestelle die Kosten übernimmt.
Bitte beachte: Als Heilpraktikerin bin ich rechtlich nicht an die Höchstsätze des GebüH gebunden. Der Behandlungsvertrag wird immer zwischen dir und mir geschlossen. Auch wenn deine Versicherung oder Beihilfestelle ihren Anteil nicht wie erwartet übernehmen.
Steuerliche Absetzbarkeit von Heilpraktikerbehandlungen
Möchtest du die Behandlungsmöglichkeiten für dein Anliegen besprechen und eine Einschätzung der Kosten?
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(ca. 15 Minuten Dauer, keine Anamnese oder Beratung) per Telefon an.
Ich freue mich auf deine Nachricht!